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Sonntag, 05. Sep 10
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Allgemeine Geschäftbedingungen

ARGE OberbayernCard

Mit Erwerb und Verwendung der OberbayernCard erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart an:

  1. Geschäftsgrundlage: Durch den Kauf der OberbayernCard werden keine Verträge mit einem in der Broschüre „Freizeitführer OberbayernCard“ dargestellten Leistungspartner abgeschlossen. Leistungspartner sind die Unternehmen, welche ihre im „Freizeitführer OberbayernCard“ dargestellten Leistungen anbieten. Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungspartner vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab. Die ARGE OberbayernCard. ist insbesondere kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der OberbayernCard nutzbaren Leistungen. Die Leistungspartner bieten dem Karteninhaber gegen einen einmaligen Pauschalbetrag die Inanspruchnahme der in der beim Kauf der OberbayernCard ausgehändigten Broschüre „Freizeitführer OberbayernCard“ aufgeführten Leistungen zu den dort angegebenen Bedingungen während der Gültigkeitsdauer der Karte an.
  2. Leistungsumfang: Sämtliche Leistungspartner haben sich verpflichtet, OberbayernCard -Inhabern in der Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als OberbayernCard -Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner decken jedoch vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der OberbayernCard ab. Beschränkungen können sich auch aus individuellen Sperren ergeben. Der Leistungsumfang der OberbayernCard -Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem „Freizeitführer OberbayernCard“. Der Leistungsumfang kann je nach Kartenart eingeschränkt sein. Die Gewährung ermäßigter Leistungen erfolgt vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit. Ansprüche des Karteninhabers wegen der Nichtzurfügungstellung von Leistungen durch die einzelnen Leistungspartner können gegen die ARGE OberbayernCard nicht hergeleitet werden.
  3. Gültigkeit: Die Saison, während der die Leistungen der Leistungspartner in Anspruch ge-nommen werden können, ist in der Broschüre „Marco Polo Reiseführer OberbayernCard“ ge-nannt.

    Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach der gewählten Kartenart:

    Variante eins:
    „3 in 14“, eine 3-Tageskarte flexibel nutzbar innerhalb von 14 Tagen

    Variante zwei:
    „5 in 14“, eine 5-Tageskarte flexibel nutzbar innerhalb von 14 Tagen

    Variante drei:
    6 Tage im Gültigkeitsjahr

    Die Gültigkeitsdauer der Varianten beginnen mit dem Tag der ersten Nutzung (elektronisches Freischalten der Laufzeit). Sie endet je nach Variante nach 3, 5, 6 Nutzungstagen oder dem 14 Tages-Zeitraum nach der ersten Nutzung oder am Ende des Gültigkeitsjahres. Das Gültigkeits-jahr beginnt am 01.12. und endet am 30.11. des Folgejahres.
  4. Preise: Es gelten die in der aktuell gültigen Broschüre „Marco Polo Reiseführer OberbayernCard“ genannten Preise für die OberbayernCard.
  5. Kinderkarten: Beim Kauf einer Erwachsenenkarte erhalten Kinder bis einschließlich 5 Jahren eine kostenlose Karte, Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahren eine verbilligte Kinderkarte.
  6. Verwendung: Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine OberbayernCard vor, die vom Leistungspartner vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit ihm mittels eines elektronischen Akzeptanz-Terminals auf ihre Gültigkeit geprüft wird.
  7. Missbrauch: Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt bzw. verpflichtet die OberbayernCard ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der OberbayernCard durch Dritte. Bei Diebstahl oder Verlust ist er verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49 (0) 89/829218-0 zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen OberbayernCard besteht.
  8. Haftungsbeschränkungen: Soweit dem Karteninhaber gegen die ARGE OberbayernCard Schadenersatzansprüche zustehen, werden diese, soweit gesetzlich zulässig und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen.Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist eine Haftung für Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils stehen diejenigen seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  9. Übertragbarkeit: Die Karte ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der ARGE OberbayernCard nicht übertragbar. Die Rechte aus der Karte können auf Dritte ohne Zustimmung der OberbayernCard nicht abgetreten werden.
  10. Änderungen: Die ARGE OberbayernCard ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Verwender erkennt die neuen Bedingungen durch Weiterbenutzung der Karte an.
  11. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist München.

ARGE OberbayernCard vertreten durch:

Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
Geschäftsführerin Christine Lichtenauer
Radolfzeller Str. 15
81243 München
und
AVS GmbH
Geschäftsführer Rainer Saalfrank und Martin Steinlein
Mainstrasse 5
95444 Bayreuth

card@oberbayern.de Online-Kontakt

www.ammersee-lech.de
www.neuburg-schrobenhausen.de
www.landkreis-muehldorf.de
www.naturpark-altmuehltal.de
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